Adhoc Mitteilung: Wolftank-Adisa Holding AG schliesst Kapitalerhöhung erfolgreich ab

Der Vorstand der Wolftank Adisa Holding AG gibt bekannt, dass der am 04.12.2019 veröffentlichte Beschluss, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 33.000 neue, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabepreis von 30,00 Euro je Aktie durch teilweise Ausnützung des bestehenden genehmigten Kapitals gegen Bareinlage, gemäß dem durch Hauptversammlungsbeschluss vom 30.8.2019 eingeräumten Ausschluss des Bezugsrechts (Direktausschluss) zu erhöhen, umgesetzt worden ist. Der Aufsichtsrat hat diesem in seiner heutigen Sitzung zugestimmt.

So wurden 31.556 neue Aktien zu Euro 30,00 im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung bei ausgewählten qualifizierten und institutionellen Investoren platziert. Somit wird das neue Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 1.171.000 Aktien um 31.556 Stücke auf 1.202.556 Aktien erhöht. Diese neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr 2019 voll dividendenberechtigt. Die Mittelverwendung dient dem weiteren internationalen Wachstum der Gruppe und der Stärkung des Eigenkapitals.

Über die Wolftank-Adisa Holding AG:

Die Wolftank-Adisa Holding AG ist die Muttergesellschaft einer internationalen Unternehmensgruppe mit Fokus auf Umweltschutz-Dienstleistungen bei verschmutzten Böden, Einrichtungen und Gewässern, auf Sanierung und Überwachungen von (Groß-) Tankanlagen sowie full-service Ingenieursdienstleistungen für (LNG-)Tankanlagen.
Das Unternehmen ist welweit tätig und verfügt über diverse patentierte Anwendungstechnologien unter Zuhilfenahme der eigenentwickelten Hightech-Epoxidharze.

Die Aktie der Wolftank-Adisa Holding AG (WKN: A2PBHR; ISIN: AT0000A25NJ6) wird an der Münchener Wertpapierbörse gehandelt und ist ebenfalls im direct market plus Segment der Wiener Börse AG notiert.

 

Hier finden Sie die Adhoc-Mitteilung als Download:

 

Hinweis: Alle Anforderungen des österreichischen Börsegesetzes, betreffend die Erfordernis einer formellen Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und die Emittentenpflichten an einem geregelten Markt für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente gelten nicht, wohl aber insbesondere die in den Art. 17 (Veröffentlichung von Insidern, Vertrag Teilnahme „direct market plus“ | Dezember 2018), Art. 18 (Insiderlisten) und Art. 19 (Eigengeschäfte von Führungskräften) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften gemäß BörseG niedergelegten Pflichten und die Verbote der Art. 14 (Insiderhandel) und Art. 15 (Marktmanipulation) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften gemäß BörseG.

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