Wolftank-Adisa Holding AG veröffentlicht Update zur allgemeinen Auftragslage und Guidance für 2020/2021

COVID-19 Pandemie beeinflusst Geschäftsverlauf

Bedingt durch die aktuelle Situation um die COVID-19 Pandemie und der derzeit anhaltenden Unsicherheit nach der zweiten Infektionswelle und dem damit verbundenen Lockdown gibt der Vorstand der Wolftank-Adisa Holding AG unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen eine Aktualisierung der Mitte dieses Jahres veröffentlichten Guidance bekannt:
Trotz signifikant besserer Auftragslage im Vergleich zu den Vorjahren werden die Umsätze und der Gewinn für 2020 deutlich unter der ursprünglichen Guidance liegen. So ist mit einem Umsatz von rund Euro 35 Millionen, einem Ebit von Euro minus zwei Millionen, jedoch mit einem positiven Ebitda zu rechnen.
Der aktuell sehr starke Auftragsbestand – auch aufgrund von Auftragsverschiebungen ins nächste Jahr (2021) – stimmt das Management zuversichtlich, einen organischen Umsatz auf dem Niveau von 2019 bei verbesserten Ergebnismargen zu erreichen. Zusätzlich erwartet der Vorstand signifikant positive Effekte aus möglichen Übernahmen.

 

Über die Wolftank-Adisa Holding AG:

Die Wolftank-Adisa Holding AG ist die Muttergesellschaft einer internationalen Unternehmensgruppe mit Fokus auf Umweltschutz-Dienstleistungen bei verschmutzten Böden, Einrichtungen und Gewässern, Sanierung und Überwachungen von (Groß-) Tankanlagen, sowie full-service Ingenieursdienstleistungen für (Wasserstoff und LNG-)Tankanlagen. Das Unternehmen ist welweit tätig und verfügt über diverse patentierte Anwendungstechnologien unter Zuhilfenahme der eigenentwickelten Hightech-Epoxidharze.

Die Aktie der Wolftank-Adisa Holding AG (WKN: A2PBHR; ISIN: AT0000A25NJ6) wird an der Frankfurter und Münchener Wertpapierbörse, im direct market plus Segment der Wiener Börse AG und auf Xetra notiert. Weitere Informationen finden Interessenten auch auf der Internetseite der Wolftank-Adisa Holding AG unter www.wolftank-holding.com

 

Hier finden Sie die News als Download:

Hinweis: Alle Anforderungen des österreichischen Börsegesetzes, betreffend die Erfordernis einer formellen Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und die Emittentenpflichten an einem geregelten Markt für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente gelten nicht, wohl aber insbesondere die in den Art. 17 (Veröffentlichung von Insidern, Vertrag Teilnahme „direct market plus“ | Dezember 2018), Art. 18 (Insiderlisten) und Art. 19 (Eigengeschäfte von Führungskräften) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften gemäß BörseG niedergelegten Pflichten und die Verbote der Art. 14 (Insiderhandel) und Art. 15 (Marktmanipulation) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften gemäß BörseG.

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