Wolftank-Adisa Holding AG gibt Xetra- und Börse Frankfurt-Handel bekannt

Die Wolftank-Adisa Holding AG mit Sitz in Innsbruck hat heute ihr Xetra Listing an der  Deutschen Börse bekannt gegeben.

Die fairtrade Wertpapierhandelsbank AG als Designated Sponsor wird ab sofort den Handel von Wolftank Adisa Holding Aktien begleiten und damit für mehr Liquidität und höhere Umsätze in der Aktie sorgen.

Zusätzlich zu den bestehenden Handelsplätzen Wien und München erfolgte auch eine Notierungsaufnahme an der Börse Frankfurt.

„Nach einem erfreulichen operativen Jahr, möchten wir nun den Fokus verstärkt auf unsere Kapitalmarktpräsenz und die Investor Relations Arbeit legen, so Dr. Peter Werth, CEO der Wolftank-Adisa-Holding AG. Hierbei liegen uns besonders die Themen Nachhaltigkeit vor dem Hintergrund unserer Umweltschutz- und Tanksanierungaktivitäten, aber vor allem auch mehr Handel in unserer Aktie am Herzen.

Wir sind überzeugt mit unseren Bemühungen und Maßnahmen verstärkt von der Öffentlichkeit und ökologisch gesinnten Investoren wahrgenommen zu werden“, so Werth weiter.

Über die Wolftank-Adisa Holding AG:

Die Wolftank-Adisa Holding AG ist die Muttergesellschaft einer internationalen Unternehmensgruppe mit Fokus auf Umweltschutz-Dienstleistungen bei verschmutzten Böden, Einrichtungen und Gewässern, auf Sanierung und Überwachungen von (Groß-) Tankanlagen sowie full-service Ingenieursdienstleistungen für (LNG-)Tankanlagen.
Das Unternehmen ist welweit tätig und verfügt über diverse patentierte Anwendungstechnologien unter Zuhilfenahme der eigenentwickelten Hightech-Epoxidharze.

Die Aktie der Wolftank-Adisa Holding AG (WKN: A2PBHR; ISIN: AT0000A25NJ6) wird auf Xetra, an der Münchener und Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt und ist ebenfalls im direct market plus Segment der Wiener Börse AG notiert.

 

Hier finden Sie die Corporate News als Download:

 

Hinweis: Alle Anforderungen des österreichischen Börsegesetzes, betreffend die Erfordernis einer formellen Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und die Emittentenpflichten an einem geregelten Markt für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente gelten nicht, wohl aber insbesondere die in den Art. 17 (Veröffentlichung von Insidern, Vertrag Teilnahme „direct market plus“ | Dezember 2018), Art. 18 (Insiderlisten) und Art. 19 (Eigengeschäfte von Führungskräften) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften gemäß BörseG niedergelegten Pflichten und die Verbote der Art. 14 (Insiderhandel) und Art. 15 (Marktmanipulation) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften gemäß BörseG.

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