Wolftank-Adisa Holding gibt sich neue Corporate Identity

Im Rahmen ihrer bereits Anfang des Jahres angekündigten IR und PR Offensive freut sich die Wolftank-Adisa Holding AG ihr neues Logo und neuen öffentlichen Auftritt bekannt zu geben.

Die Umfirmierung in Wolftank AG trägt damit zum einen dem schon lange im Markt bekannten Namen Rechnung, zum anderen soll das neue Logo die Ausrichtung des Unternehmen auf Nachhaltigkeit und den Fokus auf Umweltschutz dokumentieren, welche von der Öffentlichkeit bisher noch nicht so klar wahrgenommen wurde.

„Somit sollen auch verstärkt die Aktivitäten der Wolftank im Bodensanierungs- und Wasserschutzbereich mit ihren ökologische Auswirkungen, Vorbeugemassnahmen, geringere Kosten für Kunden und Verbraucher aber auch das enorme Umsatzpotential einer breiteren Investorengemeinde und den Medien bekannt gemacht werden“, so Dr. Peter Werth, CEO der Wolftank-Gruppe.

Über die Wolftank-Adisa Holding AG:

Die Wolftank-Adisa Holding AG ist die Muttergesellschaft einer internationalen Unternehmensgruppe mit Fokus auf Umweltschutz-Dienstleistungen bei verschmutzten Böden, Einrichtungen und Gewässern, auf Sanierung und Überwachungen von (Groß-) Tankanlagen sowie full-service Ingenieursdienstleistungen für (LNG-)Tankanlagen.
Das Unternehmen ist welweit tätig und verfügt über diverse patentierte Anwendungstechnologien unter Zuhilfenahme der eigenentwickelten Hightech-Epoxidharze.

Die Aktie der Wolftank-Adisa Holding AG (WKN: A2PBHR; ISIN: AT0000A25NJ6) wird auf Xetra, an der Münchener und Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt und ist ebenfalls im direct market plus Segment der Wiener Börse AG notiert.

 

Hier finden Sie die Corporate News als Download:

Hier finden Sie das neue Logo als Download:

Hinweis: Alle Anforderungen des österreichischen Börsegesetzes, betreffend die Erfordernis einer formellen Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und die Emittentenpflichten an einem geregelten Markt für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente gelten nicht, wohl aber insbesondere die in den Art. 17 (Veröffentlichung von Insidern, Vertrag Teilnahme „direct market plus“ | Dezember 2018), Art. 18 (Insiderlisten) und Art. 19 (Eigengeschäfte von Führungskräften) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften gemäß BörseG niedergelegten Pflichten und die Verbote der Art. 14 (Insiderhandel) und Art. 15 (Marktmanipulation) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften gemäß BörseG.

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