Wolftank-Adisa vermeldet Zusammenarbeit mit Snam S.p.A.

Die Wolftank-Adisa Holding AG mit Sitz in Innsbruck freut sich, ihrerseits die Zusammenarbeit mit dem italienischen Gasversorger Snam S.p.A. bekannt zu geben:

Snam4Mobility, ein Unternehmen der Snam-Gruppe das im Bereich der nachhaltigen Mobilität tätig ist, und Wolftank Hydrogen, ein Unternehmen der österreichischen Wolftank- Adisa-Gruppe das sich auf Anlagen zur Produktion und Verteilung von Wasserstoff und erneuerbaren Energien spezialisiert hat, haben eine Zusammenarbeit begonnen die darauf abzielt, die Wasserstoffmobilität durch den Bau von Tankstellen für Pkw, Busse und Lkw zu fördern.

Nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung evaluieren die beiden Unternehmen Infrastrukturinitiativen, um den Einsatz von Wasserstoff im Transportsektor in Italien zu ermöglichen. Die erste Initiative ist eine gemeinsame Interessenbekundung als Antwort auf die Anfrage des Instituts für technologische Innovationen (IIT) in Bozen für den Bau neuer Tankstellen entlang der Brennerautobahn (A22).

Snam4Mobility und Wolftank Hydrogen planen demnächst mit konkreten und verbindlichen Vereinbarungen ihre jeweiligen Kompetenzen im technologischen und infrastrukturellen Bereich zu bündeln, um die Einführung von Wasserstoff als grünen und erneuerbaren Träger für die Dekarbonisierung des Verkehrs zu fördern. Beide Unternehmen sind Mitglied der European Clean Hydrogen Alliance (www.ech2a.eu). Derzeit gibt es in Italien nur eine öffentliche Tankstelle für Wasserstofffahrzeuge in Bozen, die 2012 gebaut wurde.

Snam wird das im Wasserstoffsektor erworbene Know-how, auch durch die eigene Geschäftseinheit, für die Entwicklung von nachhaltigen Mobilitätsprojekten nutzen können. Der strategische Plan des Unternehmens sieht den Bau einer nachhaltigen Infrastruktur zur Betankung von FCEV bis 2024 vor.

Wolftank Hydrogen erwartet ein starkes Wachstum des Marktes für Wasserstofftankstellen in Europa und weltweit, da mehrere außereuropäische Länder und Staaten wie Japan, China und Kalifornien planen, bis 2030 jeweils eine Million Brennstoffzellen-Elektrofahrzeuge (FCEV) auf die Straße zu bringen, mit dem damit verbundenen Bedarf an Produktions- und Logistikinfrastruktur.
Schlüsselkompetenzen werden die Lagerung und das Management von Prozesssoftware für Verdichtung, Temperaturregelung und Zapfsäulen sein.

Wolftank Hydrogen und Snam4Mobility befinden sich in konkreten Gesprächen, die eine Ausweitung der Zusammenarbeit auf die benachbarten Märkte Deutschland, Österreich und die Schweiz zum Ziel haben.

 

Über die Snam S.p.A.:

Snam S.p.A. besitzt und betreibt das italienische Erdgasverteilungsnetz. Das Unternehmen transportiert Gas im Auftrag von Importeuren, Verteilern und Unternehmen, die italienische Haushalte versorgen. Snam besitzt ein Netz von Hoch- und Mitteldruck-Leitungen, einschließlich Fernleitungen, die an Produktions- und Importstandorte in Italien an-geschlossen sind.Die Aktie der Snam S.p.A. ist an der Mailänder Börse gelistet und Bestandteil des italienischen Leitaktienindexes FTSE MIB.

Über die Wolftank-Adisa Holding AG:

Die Wolftank-Adisa Holding AG ist die Muttergesellschaft einer internationalen Unternehmensgruppe mit Fokus auf Umweltschutz-Dienstleistungen bei verschmutzten Böden, Einrichtungen und Gewässern, Sanierung und Überwachungen von (Groß-) Tankanlagen, sowie Full-Service Ingenieursdienstleistungen für (LNG- und Wasserstoff-) Tankanlagen. Das Unternehmen ist welweit tätig und verfügt über diverse patentierte Anwendungstechnologien unter Zuhilfenahme der eigenentwickelten Hightech-Epoxidharze.

Die Aktie der Wolftank-Adisa Holding AG (WKN: A2PBHR; ISIN: AT0000A25NJ6) wird auf Xetra, Quotrix, an der Münchener, Frankfurter und Stuttgarter Wertpapierbörse gehandelt und ist ebenfalls im direct market plus Segment der Wiener Börse AG notiert.

Hier finden Sie die Corporate News als Download:

Hinweis: Alle Anforderungen des österreichischen Börsegesetzes, betreffend die Erfordernis einer formellen Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und die Emittentenpflichten an einem geregelten Markt für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente gelten nicht, wohl aber insbesondere die in den Art. 17 (Veröffentlichung von Insidern, Vertrag Teilnahme „direct market plus“ | Dezember 2018), Art. 18 (Insiderlisten) und Art. 19 (Eigengeschäfte von Führungskräften) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften gemäß BörseG niedergelegten Pflichten und die Verbote der Art. 14 (Insiderhandel) und Art. 15 (Marktmanipulation) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften gemäß BörseG.

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